Abschrift
21. März 2000
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
ich bestätige Ihre Reaktion auf meine Schreiben vom 9. Dezember 1999 und vom 14. Januar 2000, die prompt innerhalb von wenigen Tagen nach meinem zweiten Schreiben in Form einer polizeilichen Durchsuchung erfolgte. Wieder diente Ihre bekannte Parteifreundin aus dem Umfeld von Herrn Glogowsky als Auslöser.
Als Schuldvorwurf und Vorwand diente die Behauptung, ich habe mich der Bedrohung unter Anmaßung des Amtes des Generalbevollmächtigten. für den Verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin, bzw. des Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich schuldig gemacht: ich selbst hätte unter Mißbrauch dieser Amtsbezeichnungen Schreiben mit bedrohlichem Inhalt geschrieben. Tatsächlich wurden solche vom Generalbevollmächtigten für den Verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin verfaßten Schreiben von uns den Adressaten zugestellt. Anlaß für solche Schreiben waren Rechtsverletzungen durch Beamte und Juristen der BRD gegenüber unseren Rechten aus Verträgen zwischen der Principality of Sealand und der
Kommissarischen Regierung Deutsches Reich , welche durch den SHAEF-Gesetzgeber USA bestätigt sind. Solche die Principality of Sealand betreffenden Schreiben wurden deshalb von uns selbst und meist mit einer entsprechenden Empfehlung den Empfängern zugestellt, weil wir zur Überprüfung der Rechtslage Anzeigen der Betroffenen gegen den Verfasser, den Generalbevollmächtigten, bei den Staatsanwaltschaften der BRD herbeiführen wollten. Bezeichnenderweise hat es seit Jahren keine Maßnahmen bundesrepublikanischer Staatsanwaltschaften gegen den vom SHAEF-Gesetzgeber USA eingesetzten Generalbevollmächtigten gegeben, obgleich die Adresse seines Amtssitzes auf allen seinen Schreiben angegeben ist.
In bester „rechtsstaatlicher" Manier, wurde stattdessen kurzerhand behauptet, ich hätte diese Schreiben verfaßt, und unter diesem Vorwand die genannte polizeiliche Durchsuchung durchgeführt. Zumindest hätte man erwarten können, daß gleichzeitig eine Durchsuchung an dem Ort stattgefunden hätte, der auf den Schreiben eindeutig als Absender angegeben ist: der Arntssitz des Generalbevollmächtigten.
Obwohl die Leiter der Polizeiaktion, KHK Finck und KK Reinhard, während der Durchsuchung telefonisch von Herrn Samter, dem Stellvertreter des Generalbevollmächtigten, informiert worden waren, daß dessen Amt tatsächlich der Verfasser der Schreiben sei, und obwohl keinerlei belastendes Material in unseren Räumen gefunden worden war, wurde unsere Computeranlage beschlagnahmt, sowie diverse Akten und über 300 Blatt Tageskopien. Dadurch ist die Arbeitsfähigkeit unseres Büros und der mit Sealand verbundenen Firmen erheblich behindert.
Während der Durchsuchung wurde unter Verletzung der Wiener Abkommen die Durchsuchung wegen „Bedrohung" und „Gefahr im Verzug" auf das Büro des Leiters unserer Diplomatischen Vertretung beim Deutschen Reich, Herrn Minister Sauerbrey, ausgedehnt
Aufgrund dieser und früherer Vorgänge hat der Unterzeichner, bestätigt durch die Unterschrift des Ihnen durch eine Besprechung persönlich bekannten Syndikus des Principality of Sealand, Herrn Dr. Oomen, Den Haag, den beigefügten Beschluß 2/3/00 erlassen.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, falls Sie nicht bis zum 31. März 2000 den folgenden Feststellungen widersprechen, gehe ich von deren rechtlichem Bestand aus.
1. Primär geltendes Recht in Deutschland ist die SHAEF-Gesetzgebung nies SHAEF-Gesetzgebers USA sowie das fortgeltende Besatzungsrecht, so wie es auch im Bundesgesetzblatt 1990 H Seite 1274 und anderen Dokumentationen der BRD selbst bestätigt ist.
2. Vom Generalbevollmächtigten (des SHAEF-Gesetzgebers) für das Deutsche Reich abgegebene Erklärungen und geschlossene Verträge, insbesondere wenn sie vom SHAEF Gesetzgeber USA bestätigt sind, haben Bestandskraft, sowohl gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, als auch völkerrechtlich im allgemeinen.
Wenn Sie diesen Feststellungen nicht widersprechen, bitte ich Sie als Konsequenz, die Behörden der Bundesrepublik Deutschland anzuweisen, den Status der Principality of Sealand zukünftig zu respektieren.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Johannes W.F. Seiger
Verteiler:
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XX
Einschreiben - Rückschein
Herrn Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
Mauerstraße 34 - 38
10117 Berlin
Principality of Sealand - The Prime Minister
c/o Diplomatische Vertretung des Fürstentums Sealand im Deutschen Reich
Ahrensdorfer Straße 7. D-14959 Trebbin-Löwendorf