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DIE SACHLAGE
V. FAZIT

Seite 16

V. Fazit:

Die Deutsche Telekom AG verweigert der Principality of Sealand die Nutzung ihres Staatsgebietes Hakeburg und steht damit im gesetzlichen Konflikt zu den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer Deutsches Reich.

Damit wird seitens der Deutschen Telekom AG – die laut pdfklein GG 143 in Vollmacht der Bundesrepublik Deutschland handelt - bewußt und vorsätzlich gegen geltendes nationales, internationales und Besatzungsrecht verstoßen.
Strafantrag
ist gestellt.

Die Principality of Sealand hat ihre interner Link Schadensersatzansprüche zur rechtlichen und finanziellen Geltendmachung an die interner Link staatseigene Firma Sealand Trade Corporation übertragen.
Eine Schadensersatzforderung ist rechtswirksam geltend gemacht und wird bis zu einer Einigung oder einer gerichtlichen Entscheidung fortgeschrieben.

Ein ausführliches Rechtsgutachten ist in Arbeit.

Hinweis:

Laut interner Link Regierungsbeschluß 080203 der Principality of Sealand wird die Hälfte der Schadensersatzsumme den Opfern der Flutkatastrophe im August 2002 in Deutschland, Österreich und Tschechien als humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt werden.

Sealand, im November 2002
Principality of Sealand
gez. RGB
Staatsminister

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Stand: Donnerstag, 19. Dezember 2002

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