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Geheime Dokumente

Stasi-Protokolle verweisen auf H.D. Genscher
Bezüge zu Top-Spion «Topas» möglich

Uns wurden die hier veröffentlichten Protokolle nach der Wende übergeben. Wir fordern die Historiker in der BRD auf, die Echtheit derselben zu überprüfen.

Der Top-Spion «‹Topas› hatte von 1977 bis 1989 Geheimdokumente aus der Brüsseler NATO-Zentrale an Ost-Berlin geliefert. Fast drei Jahre hatte die Suche nach dem DDR-Topspion gedauert, nachdem die Ermittlungsbehörden im Herbst 1990 die Fährte zu der ‹Spitzenquelle› der DDR- Staatssicherheit in Brüssel aufgenommen hatten. Im Juli 1993 wurde ‹Topas› enttarnt. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf verurteilte den Überzeugungstäter wegen schweren Landesverrates im November 1994 zu zwölf Jahren Haft. ‹Mein Herz schlug in der DDR›, hatte der Diplom- Volkswirt während seines Prozesses erklärt» externer Link Quelle

Möglicherweise hat Rupp eine noch höher gestellte Person gedeckt. Diese Frage legen wir hier zur Klärung vor.

interner Link Befehl Nr. 21/63 des MfS Abt. 15 plus betreffend H.D. Genscher und Vernehmungsprotokoll betreffend «Topas» vom 08.01.1963 Nr. 12/K1/K2

ABSCHRIFT

Original hier als pdfklein pdf Datei

PRINCIPALITY OF SEALAND

Prime Minister

Herrn
Dr. Guido Westerwelle
Thomas-Dehler-Haus
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin

19. Februar 2003

Schreiben Ministerium für Staatssicherheit vom 22.02.1963, Befehl Nr. 21/63 und Vernehmungsprotokoll vom 08.01.1963 Nr. 12/K1/K2

Sehr geehrter Herr Parteivorsitzender,

wie Sie auf unserer Homepage www.principality-of-sealand.ch unter der Rubrik "hotstuff/bernsteinzimmer/verlorene Kulturgüter" nachlesen können, sind uns nach der Wende umfangreiche Originaldokumente u.a. die beiden oben genannten übergeben worden. Da wir zur Zeit eine Aufarbeitung der Dokumente in Sachen: Bernsteinzimmer/Kulturgüter vornehmen, stellen diese beiden Dokumente einen interessanten Teil der Story dar. Bevor wir nun diese Dokumente in unserer Homepage unter "Businessclub" veröffentlichen, geben wir Ihnen Gelegenheit, aufgrund der Brisanz dieser Angelegenheit, den Inhalt zu überprüfen, bzw. Gründe anzugeben, die einer Veröffentlichung aus Ihrer Sicht entgegenstehen könnten.

Wir bitten um eine eventuelle Stellungnahme Ihrerseits innerhalb von 14 Tagen spätestens bis zum 04.03.2003. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Antwort erhalten, gehen wir von der Richtigkeit der o.g. Dokumente aus und werden diese im Internet veröffentlichen. Selbstverständlich sichere ich Ihnen bis zum o.g. Datum Vertraulichkeit zu.

Sie können mich in diesem Ausnahmefall unter meiner Handy-Nr. ... erreichen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Johannes W.F. Seiger
(Prime Minister)

SEALAND HOUSE
Postfach 2366, D-14956 Trebbin
email: primeminister@principality-of-sealand.ch
www.principality-of-sealand.ch

Hinweis:
Die Originaldokumente sind im Besitz der Principality of Sealand und befinden sich nicht in Deutschland.
Im Falle einer gerichtlichen Prüfung, z.B. als Beweismittel wird eine Möglichkeit zur Beibringung derselben geschaffen werden.

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