5. Eine Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches wurde 1985 durch den vom SHAEF-Gesetzgeber USA beauftragen Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich gebildet. Das deutsche Reich ist seitdem wieder handlungsfähig.
Begründung:
Rechtsgrundlage des Generalbevollmächtigten ist die SHAEF-Gesetzgebung der USA für Deutschland.
Die Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches (SHAEF-Gesetzgeber USA) ist im Rahmen der Haager Landkriegsordnung dazu verpflichtet, den Anweisungen der Siegermacht USA in bezug auf die Wahrung ihrer Interessen gegenüber Deutschland bis zu einem künftigen Friedensvertrag Folge zu leisten.
Siehe auch: Der Reichskanzler
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