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DIE SACHLAGE
II. DER PACHTVERTRAG
Seite 7

7. Das Gelände der Hakeburg ist auf 99 Jahre Staatsgebiet der Principality of Sealand.

Begründung:

Im Pachtvertrag lautet der § 6

Bewirtschaftung

«:Der Pächter bewirtschaftet das Pachtgrundstück als Staatsgebiet des Fürstentums Seeland. Dort können Botschaften, Konsulate, Handelsmissionen, Banken, kulturelle Einrichtungen, Forschungsinstitute oder ähnliches betrieben werden. Hierzu dürfen notwendige Gebäude etc. errichtet werden.

Feindselige Aktivitäten gegen das Deutsche Volk dürfen vom Pachtgrundstück nicht ausgehen. Dieses widerspräche zudem dem geschlossenen interner Link Freundschafts- und Konsularvertrag.»

Anmerkung:
Der Pachtvertrag ist völkerrechtlich dem Vertrag zwischen Großbritannien und China über Hongkong vergleichbar.

Stand: Freitag, 29. November 2002

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