Die Zahl der Opfer von Auschwitz
Neue Erkenntnisse
durch neue Archivfunde
von Fritjof Meyer
Sealand-Brief
Nr. 15: Der nachfolgende Artikel erschien in
der Fachzeitschrift Osteuropa, 52. Jg., 5/2002, S.
631-641, in dem der Autor, der Diplom-Politologe und
leitende Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer, zu dem Ergebnis
kam, dass in Auschwitz "nur" etwa eine halbe
Million Menschen - davon etwa 356.000 mit Gas - ermordet
worden waren. Dieses Ergebnis hat zu einer angeregten
und fairen Fachdiskussion geführt, die unter
www.idgr.de nachgelesen
werden kann und letztlich zu keinem wesentlich anderen
Ergebnis kam. Da die Ergebnisse von F. Meyer der bisherigen
Rechtlage massiv widersprechen, wurden Prozesse wegen
"Leugnung des Holocaust" angestrengt, wie
dem Anhang zu entnehmen ist. Unsere Leser mögen
sich ihr eigenes Urteil bilden. (Zur besseren Lesbarkeit
des Artikels hat die Sealand-Redaktion die ausführlichen
Quellenhinweise herausgenommen, die bei Bedarf im
Originalartikel s.o. nachzulesen sind.)
Vier Millionen
Opfer im nationalsozialistischen Arbeits- und Vernichtungslager
Auschwitz-Birkenau zählte 1945 die sowjetische
Untersuchungskommission, ein Produkt der Kriegspropaganda.
Lagerkommandant Höß nannte unter Druck
drei Millionen und widerrief. Wieviele Menschen wirklich
diesem singulären Massenmord zum Opfer fielen,
ließ sich bislang nur schätzen. Der erste
Holocaust-Historiker Gerald Reitlinger vermutete eine
Million, der letzte Forschungsstand bezifferte mehrere
Hunderttausend weniger. Zwei neue Belege zur Kapazität
der Krematorien bestätigen jetzt die vorhandenen
Unterlagen über Einlieferungen ins Lager. Damit
rückt die Dimension des Zivilisationsbruchs endlich
in den Bereich des Vorstellbaren und wird so erst
zum überzeugenden Menetekel für die Nachgeborenen.
Ein Schlüsseldokument, das Auskunft gibt über
die Kapazität der Krematorien von Auschwitz-Birkenau,
ist jetzt aufgefunden worden. Zu deren Nutzungsdauer
ist zugleich eine Aussage des Lagerkommandanten Höß
ans Licht gekommen. In Verbindung mit den vorhandenen,
aber weithin unbeachtet gebliebenen Unterlagen über
die in dieses Lager Eingelieferten lässt sich
nun genauer errechnen, wie viel Menschen in Auschwitz
ermordet wurden. Um es vorweg zu nehmen: Eine halbe
Million fiel dem Genozid zum Opfer.
Zu danken ist dieser Durchbruch Robert-Jan van Pelt,
Professor für Architektur an der Universität
von Waterloo in Kanada. Er ist hervorgetreten durch
sein gemeinsam mit Debórah Dwork verfasstes,
herausragendes Buch "Auschwitz - Von 1270 bis
heute". Im Londoner Prozess David Irvings gegen
Deborah Lipstadt, die ihn als Auschwitz-Leugner eingestuft
hatte, trat van Pelt als Gutachter für die Beklagte
auf. Über die Vorbereitung seiner Expertise -
mit Auszügen aus dem Gutachten - und die Verhandlung
hat van Pelt soeben ein sehr wichtiges Buch herausgebracht.
Irving verlorden Prozess, und zwar verdient, da der
als erfolgreicher Rechercheur ausgewiesene Autor Irving,
der sich zunehmend den wirren Ansichten seiner NS-Gesprächspartner
angeschlossen hat, auch vor Gericht auf dem unsinnigen
Standpunkt beharrte, es habe in Auschwitz-Birkenau
keine Gaskammern zur Menschentötung gegeben.
Die von ihm vorgetragenen Argumente für die Untauglichkeit
der Leichenkeller I der Krematorien I und II konnten
nicht überzeugen. Richter Charles Gray befand,
"no objective, fair-minded historian would have
serious cause to doubt that they were operated on
a substantial scale to kill hundreds of thousands
of Jews".
Das war generell ein gerechtes Urteil. Hier kann
nicht vertieft werden, daß die vorhandenen Belege,
nämlich Dokumente über eine Nachrüstung
der ursprünglich dafür nicht errichteten
Bauten (zum Beispiel mit Einwurfschächten und
Gasprüfgeräten) zum "Vergasungskeller"
sowie die einschlägigen Zeugenaussagen eher auf
Versuche im März/April 1943 deuten, die Leichenkeller
nach Fertigstellung der Krematorien im Frühsommer
1943 für den Massenmord einzusetzen. Das misslang
offenbar, weil die Ventilation kontraproduktiv war
und die erwarteten Massen an Opfern in den folgenden
elf Monaten nicht eintrafen. Der tatsächlich
begangene Genozid fand wahrscheinlich überwiegend
in den beiden umgebauten Bauernhäusern außerhalb
des Lagers statt; von dem ersten, dem "Weißen
Haus" oder "Bunker I", wurden erst
jüngst die Fundamente entdeckt.
In die zwei Räume dieser Gaskammer mit einer
Fläche von zusammen 90 Quadratmetern ließen
sich über 400 Menschen treiben, was vom Frühjahr
1942 an ein Jahr lang täglich geschah, zumeist
abends. Das "Rote Haus" oder "Bunker
II", 105 Quadratmeter groß für maximal
über 500 Opfer, war wahrscheinlich vom Dezember
1942 bis zur Einstellung der Gasmorde am 2. November
1944 in Betrieb. Der Schutzhaftlagerführer SS-Sturmbannführer
Hans Aumeier hat am 29.10.1945 ausgesagt: Im November
1942 wurden 50-80 Gefangene in der Leichenkammer des
Krematoriums im Stammlager streng geheim mit Gas getötet.
Am nächsten Tag eröffnete Höß
unter äußerster Geheimhaltung ihm, dem
Lager-Gestapo-Chef Grabner, dem Lagerführer Hößler,
dem Arbeitseinsatzführer Schwarz und dem Lagerarzt,
er habe über das RSHA einen Befehl Himmlers empfangen,
alle schwachen, kranken oder arbeitsunfähigen
jüdischen Gefangenen "zu vergasen",
um einer weiteren Ausbreitung der Epidemien vorzubeugen.
Höß habe berichtet, daß er in der
vorigen Nacht die ersten Vernichtungen vollzogen und
sich dabei herausgestellt habe, daß die improvisierte
Gaskammer überhaupt nicht den Notwendigkeiten
entspreche. Deshalb seien bei der Errichtung der neuen
Krematorien in Birkenau Gaskammern als ständiges
Zubehör zu bauen. Das Ganze sei eine Geheime
Reichssache, Indiskretionen oder sorgloses Geschwätz
würden mit dem Tode bestraft, was die Anwesenden
wie auch weiter hinzugezogene Mittäter schriftlich
bestätigen mussten.
Von der Kapazität her konnten allein im "Roten
Haus" oder "Bunker II" binnen zwei
Jahren 350 000 Menschen ermordet werden. Irving freilich
- und dementsprechend van Pelt - setzten sich nur
mit den Krematoriumskellern auseinander, obwohl gerade
mit deren Inbetriebnahme die Mordrate in Auschwitz
dramatisch sank, für die Dauer eines Jahres,
und zwar aufgrund eines Himmler-Befehls, der die vorgebliche
Euthanasie-Aktion "14 f 13" und damit auch
die Gasmorde in den Vernichtungslagern an der deutsch-sowjetischen
Demarkationslinie von 1939, Belzec, Sobibór,
Treblinka, einstellte.
Beim Termin in London am 25. Januar 2000 begrüßte
der Kläger den Sachverständigen mit einem
Kompliment zu seinem Buch über die Geschichte
von Auschwitz: "It is one of the few books that
I have read from cover to cover and it was a book
that I found very difficult to put down." Dann
verbissen sich die beiden in die Frage, ob die im
Zuge der Umrüstung des Leichenkellers nachträglich
in dessen Decke geschlagenen Öffnungen zum Einwurf
von Zyklon-B heute noch sichtbar seien oder nicht
(sie sind es, was van Pelt noch nicht wusste).
Der zweite entscheidende Streitpunkt war die Frage,
ob es sich bei einem Schlüsseldokument um eine
Fälschung handele: dem Schreiben des Auschwitzer
SS-Bauleiters Bischoff vom 28. Juni 1943 an das Wirtschafts-
und Verwaltungshauptamt (WVHA) in Berlin, in dem er
die Fertigstellung aller vier Krematorien in Birkenau
meldete, der beiden großen I und II mit je 15
Muffeln (Brennkammern für eine Leiche) wie auch
der beiden kleineren, nur oberirdischen III und IV
in Birkenau mit je 8 Muffeln. In diesem Brief konstatiert
Bischoff eilfertig eine durch die Praxis noch gar
nicht belegbare Verbrennungsleistung der Krematorien
I und II von jeweils 1440 Personen und der III und
IV von je 768 Körpern bei 24stündiger Arbeitszeit,
insgesamt täglich (einschließlich des alten
Krematoriums im Stammlager Auschwitz, das aber seinen
Betrieb schon eingestellt hatte) 4756 Leichen. Mit
seinen Argumenten vermochte Irving keinesfalls die
in diesem Fall durchaus zulässigen Zweifel an
der Echtheit des Dokuments zu belegen; van Pelts Widerspruch
war gravierender, obwohl auch nicht unbedingt überzeugend:
Der französische Sachkenner Jean-Claude Pressac
hatte das Schreiben schon sieben Jahre zuvor "eine
interne Propagandalüge" der SS genannt.
In seinem Prozessbericht hat van Pelt jetzt zwei
Informationen von nichts weniger als sensationellem
Charakter beigebracht: In Verbindung mit bereits vorliegendem,
aber kaum beachtetem Material gestatten diese beiden
Quellen recht genau die Gesamtzahl der Opfer von Auschwitz
zu berechnen. Van Pelt hat diese Belege in seinem
570-Seiten-Werk beinahe versteckt und kaum interpretiert,
auch nicht in den Prozess eingebracht. Sie laufen
seiner Expertise zuwider, ohne Irving etwa zu bestätigen.
Van Pelt zitiert zunächst ein in der Literatur
meines Wissens bisher nicht nachgewiesenes Dokument,
welches das Bischoff-Schreiben vom 28. Juni 1943 in
Frage stellt, indem es Bischoffs Zahlen halbiert.
Demnach wurde im Archiv der Krematoriumsfirma Topf
& Söhne (jetzt: Erfurter Malzerei und Speicherbau),
Ordner 241, ein Brief des zum Bau in Auschwitz eingesetzten
Oberingenieurs Kurt Prüfer aufgefunden, der mit
dem 8. September 1942 datiert ist, also neun Wochen
nach Bischoffs Schreiben und nach Fertigstellung der
Krematorien, mithin aufgrund der ersten Betriebsergebnisse.
Laut Prüfer verbrannte jedes der beiden Krematorien
I und II täglich 800, jedes der beiden kleineren
III und IV 400 Körper, insgesamt 2400.
Die Verbrennungszeit betrug anderthalb Stunden in
einer Muffel, die für die würdige Einäscherung
einer Leiche zwecks Gewinnung ausschließlich
ihrer Asche konzipiert war. Bei einem hypothetischen
24-Stunden-Betrieb hätten sich 16 je Muffel verbrennen
lassen, in den 15 Muffeln eines großen Krematoriums
demnach 240. Wenn Prüfer 800 angab, ging er wohl
davon aus, daß sich eine Muffel unter den KZ-Bedingungen
mit mindestens zwei Leichen gleichzeitig beschicken
ließ, und er hatte die Kapazität von mindestens
720 bzw. 384 Körpern noch nach oben abgerundet.
Tatsächlich wurden bis zu drei der zumeist extrem
ausgezehrten Opfer, gegebenenfalls mit einer technologisch
möglichen Verzögerung von jeweils 30 Minuten,
in einer Muffel untergebracht. Somit ließen
sich in I und II binnen 24 Stunden jeweils 720 Leichen
einäschern, zusammen 1440, und in III/IV je 384
(Prüfer: 400), zusammen 768. Exakt diese Zahlen
waren in dem Schreiben des SS-Bauleiters Bischoff
in seinem Schreiben vom 28. Juni 1943 für jeweils
ein Krematorium angegeben und damit insgesamt verdoppelt.
Nach Prüfers Bericht aber ließen sich in
allen vier Krematorien insgesamt täglich 2400
Körper einäschern, nach vorstehender Rechnung
2208.
Die Krematorien waren freilich nicht permanent in
Betrieb, sondern fielen häufig aus. Das am 15.
März 1943 in Gang gesetzte Krematorium I war
nach neun Tagen schon beschädigt, die Reparatur
stand erst am 18. Juli "vor der Vollendung".
Am 3. April 1944 wurde die Reparatur von 20 Ofentüren
der beiden großen Krematorien bestellt und erst
am 17. Oktober erledigt. Der Schornstein des seit
22. März funktionierenden Krematoriums III zeigte
bereits am 3. April Risse und war schon Mitte Mai
unbrauchbar. Lagerkommandant Rudolf Höß
berichtete nach dem Krieg: "III fiel nach kurzer
Zeit gänzlich aus und wurde später überhaupt
nicht mehr benutzt. IV [am 4. April 1943 in Betrieb
genommen, F.M.] musste wiederholt stillgelegt werden,
da nach kurzer Verbrennungsdauer von vier bis sechs
Wochen die Öfen oder der Schornstein ausgebrannt
waren"; daraus ergibt sich für I eine Betriebszeit
von 509 Tagen, 462 Tage für II, nur 50 Tage für
III und 309 Tage für IV, mithin 971 Tage in 15
Muffeln und 359 Tage in 8 Muffeln.
Eine zweite überraschende Information liefert
van Pelt nun mit der Veröffentlichung einer Aussage
von Höß im Kreuzverhör vor dem Krakauer
Gericht 1947: "Nach acht oder zehn Stunden Betrieb
waren die Krematorien für eine weitere Benutzung
unbrauchbar. Es war unmöglich, sie fortlaufend
in Betrieb zu halten." Mit dem Mittelwert dieser
Angabe, d.h. neun Stunden täglicher Betriebszeit,
ergeben sich je Muffel bei drei Körpern täglich
18 Verbrennungen, in I/II mithin je 270, zusammen
540; in III/IV je 144, zusammen 288, je Tag demnach
insgesamt 828.
Die Schlussfolgerung ist
einfach:An den 971 Betriebstagen ließen
sich hiernach in I/II insgesamt 262 170 Körper
verbrennen, in III/IV an 359 Tagen 51 696, zusammen
313 866 Tote, die in den Krematorien von Birkenau
verbrannt worden sind. Das sind noch nicht alle der
in Auschwitz ums Leben Gekommenen. Laut Höß
wurden 107 000 Leichen aus den Massengräbern
bis Ende November 1942 auf Scheiterhaufen verbrannt.
Pressac bestreitet diese Zahl, er zählt 50 000.
Da bislang ungeklärt, nicht einmal als Problem
erkannt ist, wo die Opfer des besonders exzessiven
Gasmords im Winter 1942/43 bis zur Inbetriebnahme
der Krematorien verblieben sind, kann mit Fug angenommen
werden, auch 57 000 der 100 000 vom Dezember 1942
bis März 1943 in Auschwitz angekommenen Opfer
ohne Registrierung seien unter freiem Himmel verbrannt
worden und Höß habe sie in seine Angabe
einbezogen.
Ohne die (auf Scheiterhaufen verbrannten) Opfer der
Ungarn-Aktion, aber zuzüglich der schätzungsweise
12 000 im alten Krematorium des Stammlagers Eingeäscherten
wären damit insgesamt rund 433 000 Leichen in
Auschwitz verbrannt worden. Diese Zahl korrespondiert
fast genau mit der Summe, die sich aus den Einlieferungen
ins Lager Auschwitz-Birkenau abzüglich der Überstellungen
in andere Lager ergibt - eine gravierende Bestätigung.
Laut Kalendarium von Danuta Czech wurden - ohne die
von ihr nicht bezifferten Transporte aus Ungarn -
735 000 Menschen an den Tatort verbracht. 15 000 waren
sowjetische Kriegsgefangene, von den verbleibenden
720 000 wurden laut Czech 346 000 registriert, also
ins Lager aufgenommen, und 374 000 nicht registriert.
Czech schloss auf den Tod dieser Nichtregistrierten
in der Gaskammer, wofür allerdings keine dokumentarischen
Belege vorliegen; es lebten auch Häftlinge ohne
Registriernummer im Lager. Da die Gesamtzahl der Registrierten
405 000 betrug, müssen von den 374 000, die zunächst
ohne Registriernummer eingeliefert wurden, 59 000
nachträglich registriert worden sein, so daß
315 000 ohne Registriernummer verblieben. Von den
720 000 wurden 225 000 in andere Lager überstellt
- bei Czech ist nur ein Zehntel davon notiert. 58
000 wurden bei Auflösung des Lagers evakuiert
und 8500 zurückgelassen, so daß 428 500
verbleiben, eine Zahl, die zuzüglich der Kriegsgefangenen
mit den aus der zum Teil geschätzten Krematoriumskapazität
errechneten 433 000 Toten übereinstimmt: Sie
wurden ermordet.
Unterstellt, alle 315 000 Nichtregistrierten seien
als "Unproduktive" im Gas getötet worden
(wobei die Zahl der auf andere Weise Gestorbenen gegen
die im Lager zum Gastod selektierten Registrierten
aufgerechnet werden soll), erweist sich, daß
hierfür die beiden zu Gaskammern umfunktionierten
Bauernhäuser ausreichten. Erst für die Transporte
aus Ungarn im Frühsommer 1944 mussten andere
Mordeinrichtungen hinzugezogen werden, etwa das stillgelegte
Krematorium III oder die Gaswagen, die bereits auf
sowjetischem Gebiet von den Einsatzgruppen und im
wartheländischen Tötungszentrum Chelmno
durch Gauleiter Greiser mit Himmlers, sicher auch
Hitlers Genehmigung eingesetzt worden waren.
Das Schicksal der aus Ungarn Deportierten 1944 bedarf
einer eigenen Untersuchung. Wenn wir uns allein auf
die Angaben von Danuta Czech stützen, gelangten
von Mitte Mai bis Anfang Juli 60 Züge nach Birkenau.
Jeder Transport umfasste 3000 Personen, so daß
danach 180 000 eingetroffen wären, von denen
laut Czech 29 210 eine Registriernummer erhielten.
110 000 wurden in andere Lager überstellt, nach
Czech wurden wahrscheinlich 40 564 Menschen allein
im Monat Oktober 1944 im Gas getötet.
Diese Überlegungen führen hier zu dem Ergebnis,
daß in Auschwitz eine halbe Million Menschen
ermordet wurden, davon etwa 356 000 im Gas.
Die Diskussion um die Zahlen der Opfer von Auschwitz
hat in den vergangenen Jahren weite Kreise gezogen
und bislang zu keinem Resultat geführt. So erklärte
der Forschungskurator des APMO, Wáclaw Dlugoborski,
im September 1998 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
zu der Opferzahl:
Kurz nach Kriegsende wurde
sie von einer sowjetischen Untersuchungskommission
ohne weitere Nachforschungen auf vier Millionen festgelegt.
Obwohl von Anfang an Zweifel an der Richtigkeit der
Schätzung bestanden, wurde sie zum Dogma. Bis
1989 galt in Osteuropa ein Verbot, die Zahl von vier
Millionen Getöteten anzuzweifeln; in der Gedenkstätte
von Auschwitz drohte man Angestellten, die an der
Richtigkeit der Schätzung zweifelten, mit Disziplinarverfahren.
In Nürnberg hatte der sowjetische Ankläger
Smirnov am 19. Februar 1946 die Vier-Millionen-Zahl
vorgetragen. Kurz darauf, am 11. März 1946, wurde
der 1924 vom Staatsgerichtshof wegen Mordes vorbestrafte
Höß verhaftet. Er folgte danach dem Vorhalt,
für rund zwei Millionen Tote verantwortlich zu
sein. Nach drei Tagen Schlafentzug, gefoltert, nach
jeder Antwort verprügelt, nackt und zwangsweise
alkoholisiert, war die erste Vernehmung "unter
schlagenden Beweisen" zustande gekommen, so berichtete
auch Höß selbst: "Was in dem Protokoll
drin steht, weiß ich nicht, obwohl ich es unterschrieben
habe. Doch Alkohol und Peitsche waren auch für
mich zuviel." Er zeichnete um 2.30 Uhr nachts
mit angestrengter Unterschrift diese Sätze:
Wenn die Ergebnisse dieser Studie zutreffen, hätte
seine Auskunft wahrheitsgerecht lauten müssen:
In Auschwitz sind weit über 300.000 Menschen
vergast worden und insgesamt 500.000 ums Leben gekommen.
Mit zwei zusätzlichen Nullen und einer 2 näherte
sich seine umgekehrte Aussage im Protokoll den sowjetischen
Zahlen.
Im Verhör am 1./2.April 1946 nannte Höß
zunächst 1,1 Millionen Getötete, dann wieder
2,5 Millionen. Von der Auslieferung nach Polen und
Hinrichtung bedroht, blieb Höß vor dem
Nürnberger Militärtribunal dabei: drei Millionen
Opfer, davon 2,5 Millionen "Vergaste und Verbrannte",
korrigierte das aber gegenüber dem amerikanischen
Gefängnis-Psychologen und hernach in seiner Krakauer
Niederschrift ("Hätte die Staatsanwaltschaft
nicht eingegriffen, so hätte man mich fertig
gemacht") als "viel zu hoch" auf 1,13
Millionen "zur Vernichtung" Eingelieferte
zuzüglich "der kleineren Aktionen",
damit näher dem Resultat dieser Studie von fast
900 000, doch noch immer im Detail - exakt seinem
ersten Protokoll entsprechend - weit überhöht:
Für Frankreich nannte er etwa 110 000 Opfer -
insgesamt wurden 75 721 eingeliefert. Aus den Niederlanden
kamen laut Höß 95 000, es waren aber 60
026, für die Slowakei zählte er etwa 90
000, obwohl lediglich 26 661 slowakische Juden nach
Auschwitz verbracht worden waren, für Griechenland
65 000 bei 53 789 tatsächlich Deportierten. Für
Belgien nennt Höß 20 000, angeblich 400
000 aus Ungarn, 250 000 aus Polen (300 000 laut Piper)
und 100 000 aus Deutscland - ohne das von Höß
oder seinem polnischen Vernehmer Jan Sehn Polen zugeschlagene
Oberschlesien, aber mit Theresienstadt (zusammen 69
000 laut Piper).
Die Unzuverlässigkeit Hößscher Millionenzahlen
ist so gravierend, daß Martin Broszat sie bei
Herausgabe der Höß-Papiere an anderer Stelle
einfach fortgelassen hat. Die fehlenden Passagen lauten:
"Als nächstes Land war Rumänien vorgesehen.
Von da erwartete Eichmann nach Angabe seines Beauftragten
in Bukarest ca. 4 Millionen Juden [. . .]." Mehr
als eine Null zuviel: Nur 342 000 Juden lebten 1940
in Rumänien laut "Enzyklopädie des
Holocaust" und Protokoll der Wannseekonferenz
vom 20. Januar 1942. Höß weiter: "Gleichzeitig
oder zwischenzeitlich sollte Bulgarien mit schätzungsweise
2 1/2 Millionen Juden folgen." Diese Zahl ist
um das 50fache überhöht: Es gab nur 63 403
Juden in Bulgarien 1943, gemäß Wannseeprotokoll
waren es 48 000.
Gerald Reitlinger schätzte schon 1953 die Zahl
der Menschenopfer in Auschwitz auf insgesamt eine
Million, davon bis zu 750 000 im Gas Ermordete, von
denen 550 000 - 600 000 gleich bei Ankunft umgebracht
worden seien. Laut Piper starben im Lager 1 110 000
Menschen, davon 202 000 Registrierte und 880 000 Nichtregistrierte,
unter ihnen 95 000 registrierte und 865 000 nichtregistrierte
Juden. Allerdings ist Pipers Zahl der aus Polen Eingelieferten
mit 300 000 wahrscheinlich weit überhöht.
Auch die Zahl der Überlebenden aus Ungarn bleibt
bei ihm unklar.
Den letzten Forschungsstand nennt 1994 Pressac mit
631 000 bis 711 000 Toten insgesamt, davon 470 000
bis 550 000 nichtregistrierte, im Gas ermordete Juden.
Davon entfernt sich nicht allzuweit das Resultat dieser
Studie mit mutmaßlich 510 000 Toten, davon wahrscheinlich
356 000 im Gas Ermordeten. Dieses Ergebnis relativiert
nicht die Barbarei, sondern verifiziert sie - eine
erhärtete Warnung vor neuem Zivilisationsbruch.
Anhang:
Wortlaut eines Briefes von Horst Mahler an die Staatsanwaltschaft
Weidenbusch 13
D-14532 Kleinmachnow
Fernruf 033203 0460
Fernkopie 033203 21059
e-Post hm@horst-mahler.de
Kleinmachnow, den 14.01.03
Horst Mahler, Weidenbusch 13, 14532 Kleinmachnow
Herrn
Generalstaatsanwalt Dieter Neumann
Staatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Strafanzeige gegen den Leitenden Redakteur Fritjof
Meyer, DER SPIEGEL, Hamburg, sowie gegen Rita Süßmuth,
Bundestagspräsidentin a. D, wegen Leugnung des
Holocaust (angebl. Volksverhetzung gem. § 130
Abs. 3 und 4 StGB).
Sehr geehrter Herr Neumann,
hiermit ersuche ich Sie um der Deutschen Willen,
gegen die in der Betreffzeile Genannten Anklage wegen
Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3
und 4 StGB zu erheben und mich neben Herrn Meyer zum
Mitangeklagten ehrenhalber zu ernennen.
Folgende Tatsachen liegen dem Ersuchen zugrunde:
Es ist geheiligte Kunde, daß das Deutsche Volk
Täter des größten - nein: des unvergleichlichen,
weil einzigartigen - Verbrechens der Weltgeschichte
sei. Auf Nachfrage kann man erfahren, daß dieses
Volk in der Zeit von 1933 bis 1945 in "Auschwitz"
4 Millionen Angehörige des von Jahwe auserwählten
Volkes mittels des Giftgases "Cyclon B"
getötet und die Leichen eingeäschert habe.
Herr Fritjof Meyer will diesen Vorwurf so nicht stehen
lassen. In der renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift
"Osteuropa", Heft 5/2002, (zu bestellen
durch jede Buchhandlung oder direkt beim Verlegerdienst
München, Postfach 1280 in D-82197 Gilching),
zu deren Herausgebergremium die Bundestagspräsidentin
a. D. Rita Süßmuth zählen soll, ließ
er mit Nennung seines Namens sowie seiner akademischen
Grade "Dipl. DHP, Dipl.-Politologe, Dipl.-Kameralist"
und unter Angabe seiner Funktion als Leitender Redakteur
des Nachrichtenmagazins DER SPIEGL den von ihm verfassten
Artikel Die Zahl der Opfer von Auschwitz veröffentlichen,
in dem er folgende stark verharmlosende Behauptung
aufstellt und auf das Genaueste begründet:
"Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde"
Vier Millionen Opfer im nationalsozialistischen Arbeits-
und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zählte
1945 die sowjetische Untersuchungskommission, ein
Produkt der Kriegspropaganda. Lagerkommandant Höß
nannte unter Druck drei Millionen und widerrief. Wie
viele Menschen wirklich diesem singulären Massenmord
zum Opfer fielen, ließ, sich bislang nur schätzen.
Der erste Holocaust-Historiker, Gerald Reitlinger,
vermutete eine Million, der letzte Forschungsstand
bezifferte mehrere Hunderttausend weniger. Zwei neue
Belege zur Kapazität der Krematorien bestätigen
jetzt die vorhandenen Unterlagen über Einlieferungen
ins Lager. Damit rückt die Dimension des Zivilisationsbruchs
endlich in den Bereich des Vorstellbaren und wird
so erst zum überzeugenden Menetekel für
die Nachgeborenen.
Ein Schlüsseldokument; das Auskunft gibt über
die Kapazität der Krematorien von Auschwitz-Birkenau,
ist jetzt aufgefunden worden. Zu deren Nutzungsdauer
ist zugleich eine Aussage des Lagerkommandanten Höß
ans Licht gekommen. In Verbindung mit den vorhandenen,
aber weithin unbeachtet gebliebenen Unterlagen über
die in dieses Lager Eingelieferten lässt sich
nun genauer errechnen, wie viel Menschen in Auschwitz
ermordet wurden. Um es vorweg zu nehmen: Eine halbe
Million fiel dem Genozid zum Opfer ....(an anderer
Stelle heißt es gar: "davon wahrscheinlich
356.000 im Gas Ermordete".
[Auf diese Opferzahlen ist Churchill in der Brandnacht
von Dresden und Truman mit dem Atomfeuer von Hiroshima
innerhalb weniger Stunden gekommen. Allerdings waren
es keine Auserwählten, die dort ihr Leben aushauchten.
Der Talmud sagt, ein Auserwählter ist mehr wert
als eintausend Ungläubige. Ist es das, was den
"Holocaust" so unvergleichlich macht? -
HM])
Zu danken (!) ist dieser Durchbruch Robert-Jan van
Pelt, Professor für Architektur an der Universität
von Waterloo in Kanada. Er ist hervorgetreten durch
sein gemeinsam mit Deborah Dwork verfasstes, heraus-ragendes
Buch "Auschwitz - Von 1270 bis heute". Im
Londoner Prozess David Irvings gegen Deborah Lipstadt,
die ihn als Auschwitz-Leugner eingestuft hatte, trat
van Pelt als Gutachter für die Beklagte auf.
Über die Vorbereitung seiner Expertise - mit
Auszügen aus dem Gutachten - und die Verhandlung
hat van Pelt soeben ein sehr wichtiges Buch herausgebracht.....
Es sind "offenkundig unwahre" Behauptungen.
Das jedenfalls hat die 38. kleine Strafkammer des
Landgerichts Stuttgart im Verfahren gegen den Liedersänger
Frank Rennicke wegen Leugnung des Holocaust - 38 Ns
6 Js 88181/98 - festgestellt. (Urteil vom 15.10.2002
S. 166 d.U.) Ich hatte mir die offenkundig unrichtigen
Behauptungen des Herrn Meyer zueigen gemacht und eine
entsprechende Beweiserhebung beantragt. In der Vergangenheit
sind bei gleichgelagertem Sachverhalt Verteidiger
wegen Holocaustleugnung bestraft worden. Der Schutz
des § 193 StGB (berechtigte Wahrnehmung anerkannter
Interessen) blieb ihnen versagt, da dieser bei "offenkundig
unwahren" Beweisbehauptungen nicht greife. Meine
Hoffnung, neben Herrn Fritjof Meyer auf der Anklagebank
Platz nehmen zu dürfen, ist da wohl berechtigt.
In Kreisen anerkannter "Revisionisten" gilt
Herr Meyer als bestinformierter Publizist in Sachen
"Holocaust". Mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ist ihm daher auch der wenig dankbare
Umgang mit Historikern bekannt, die den offenbarten
Tatsachenbehauptungen über Auschwitz keinen Glauben
schenken, sondern eigenes Wissen erwerben wollen [sie
alle verbringen mittlerweile ihre Tage im Exil]. Er
kennt wahrscheinlich auch § 130 Abs. 4 StGB,
der Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren demjenigen
androht, der derartige Inhalte in Schriftform verbreitet,
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt
oder sonst zugänglich macht, herstellt, bezieht,
liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt,
anpreist (das mache ich zum Beispiel ständig)
sowie einzuführen oder auszuführen unternimmt.
Als Mann von Ehre - davon gehe ich hier aus - wird
er die Herausgeber der Zeitschrift "Osteuropa"
über das mit der Veröffentlichung verbundene
strafrechtliche Risiko aufgeklärt haben. Das
wiederum legt die Annahme nahe, daß Frau Süßmuth
als prominentestes Mitglied des Herausgeberkreises
in die Entscheidungsfindung bezüglich der Veröffentlichung
zustimmend eingebunden war, was ihr gleichfalls Anspruch
auf einen Ehrenplatz auf der Anklagebank sichern dürfte.
Sobald mir das Aktenzeichen des Vorgangs mitgeteilt
ist, werde ich weitere Deutsche, die es noch sein
wollen, auffordern, den Aufsatz von Fritjof Meyer
zu verteilen und sich danach durch Selbstanzeige gleichfalls
um einen Platz auf der Anklagebank neben Herrn Meyer
zu bewerben.
Sie, Herr Neumann, adressiere ich - obwohl Sie nicht
zuständig sein dürften - wegen des Symbolwertes,
der dem Generalstaatsanwalt in der Reichhauptstadt
zukommt. Es sollte nicht Provinzstaatsanwälten
vorbehalten sein, den Standort der Justiz des Reichszerteilungsregimes
"Bundesrepublik Deutschland" angesichts
des talmudistischen Seelenmordes am Deutschen Volk
zu bestimmen. Die Verteidigung der Ehre des Deutschen
Volkes gehört nach Berlin! Oder dachten Sie,
die Hauptverhandlung gegen die neuerlich aufgetauchten
Holocaust-Verharmloser könnte etwas anderes werden
als ein Angriff gegen die Feinde des Deutschen Reiches?
Der als Anlage beigefügten Revisionsbegründung
in Sachen Frank Rennicke mögen Sie entnehmen,
daß ich das nicht im Spaß sage. Es ist
blutiger Ernst!
Mit freundlichen Grüßen
HM
Antwort der Staatsanwaltschaft
ein knappes halbes Jahr später,
Blatt1

Antwort,
Blatt 2

Und wie denken Sie über
dieses Verfahren und seine Ursachen? - Ihre Sealand-Redaktion
