Rigierungsbeschluß

PRINCIPALITY OF SEALAND
Prime Minister
08/02/03

Es ergeht folgender unwiderrufliche Beschluß in der Angelegenheit Forderung der Sealand Trade Corporation gegenüber der Deutschen Telekom AG und Unterstützung der Flutopfer im August 2002:

Auf Grund der berechtigten Forderung der Sealand Trade Corporation gegen die Deutsche Telekom AG von zur Zeit

Euro 467.320.777,20
(in Worten: Euro Vierhundertsiebenundsechzigmillionen Dreihundertzwanzigtausend Siebenhundertsiebenundsiebzig 20/100)

nebst Verzugszinsen von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, bzw. der Deutschen Bundesbank gemäß Diskontüberleitungsgesetz (abgekürzt: DFÜ) oder dessen Folgeregelung wird die Regierung der Principality of Sealand im Erfolgsfall (Klage in den USA gegen die Deutsche Telekom AG oder in Vergleichsverhandlungen erzielte Beträge) 50 % des Betrages dem Sealändischen Business Club zur Weiterleitung an die Flutopfer in Deutschland, Österreich und Tschechien zur Verfügung stellen.

Dieser Betrag ist ausschließlich an Privatpersonen und Gewerbetreibende nach einem noch festzulegenden Schlüssel zu verteilen. Der Sealändische Business Club wird angewiesen, die Regierungen der betroffenen Länder, Städte und Gemeinden (Deutschland, Österreich und Tschechien) hierüber in Kenntnis zu setzen.

gez: Johannes W.F. Seiger, Premierminister [Siegel]

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