Der Sealand Brief

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Die Redaktion des Sealand Business Club veröffentlicht hier den Sealand-Brief Nr.18

 

Betrachtungen zum EU-Haftbefehl und seinem möglichen Missbrauch, die wir zur Kenntnisnahme und zur eigenen Urteilsbildung empfehlen.

 


Bemerkenswertes zum EU-Haftbefehl
Der erste Eindruck, den die Diskussion um den EU-Haftbefehl vermittelte, mag durchaus positiv gewesen sein: Da können endlich die schweren Straftaten – Rauschgifthandel, Menschenhandel, Kinderpornographie, usw. – grenzüberschreitend verfolgt, um schnell und unbürokratisch Schaden zu begrenzen. Doch das nähere Hinsehen auf diesen EU-Haftbefehl kann erschrecken: Er kann jedermann treffen! Es geht in diesem Sealand-Brief um Aufklärung über möglichen Missbrauch des EU-Haftbefehls!
Im Protokoll der Bundestagssitzung vom 11. März 2004: Siegfried Kauder, CDU: “ ... Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig.” – Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen Haftbefehl einstimmig anzunehmen! Merkwürdig, trotz dieser einhelligen Meinung! Warum?

 

Die wichtigsten Paragraphen:

Auslieferung

“Die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen, die die unter Absatz 1 Nr. 1 – 6 bezeichneten Angaben enthält, oder der diese Angaben nachgereicht wurden, gilt als Europäischer Haftbefehl.”

Das neue Verfahren

“Der Europäische Rat hat anlässlich seiner Sondertagung über die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union vom 15. bis 16. Oktober 1999 in Tampere, Finnland, die gegenseitige Anerkennung justizieller Entscheidungen als einen Eckstein der zukünftigen justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen bezeichnet. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates fordern … die Mitgliedstaaten auf, das bisherige Auslieferungsverfahren durch ein vereinfachtes System der ‘Überstellung’ zu ersetzen.”
[Ergänzung: Auch der Schengen-Vertrag untersteht der Zielsetzung der “Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.”]

Keine Überprüfung mehr
“Die beiderseitige Strafbarkeit in Auslieferungsverfahren wird … zwar beibehalten. Jedoch ist diese für eine Reihe von Straftaten, die abschließend in einer Positivliste aufgezählt sind, nicht mehr zu prüfen.”

Auslieferung eigener Staatsbürger

“So verpflichtet (der Beschluss) die Mitgliedstaaten, eigene Staatsangehörige zum Zwecke der Strafverfolgung an einen anderen Mitgliedstaat auszuliefern. Die Auslieferung kann … jedoch an die Bedingung geknüpft werden, den Verfolgten nach rechtskräftiger Verurteilung zur Strafvollstreckung an den Heimatstaat zurück zu überstellen. Dies dient der Resozialisierung.”

Kein Rekursrecht

“Die Neuregelung stellt dem geltenden Recht folgend klar, dass im Bereich der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten keine Rechtsmittel gegen Bewilligungsentscheidungen möglich sein sollen.”

Schnelligkeit vor Recht

“Die fehlende Anfechtbarkeit der Bewilligungsentscheidung ist zur Verfahrensbeschleunigung und damit zur Umsetzung der Fristenregelungen … unverzichtbar. Ohne sie würde die Verpflichtung zur schnellstmöglichen Erledigung eingehender Aus- oder Durchlieferungsersuchen praktisch
scheitern.”

Die Positiv-Liste der Delikte, für die ein EU-Haftbefehl ausgestellt werden kann und die “Der Rat der Europäischen Union … im Zuge fortschreitender Harmonisierungsarbeiten jederzeit erweitern oder ändern kann.”:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
- Terrorismus
- Menschenhandel,
- sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie,
- illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen (Rauschgifte),
- illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,
- Korruption,
- Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften im Sinne der Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften,
- Waschen von Erträgen aus Straftaten,
- Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung,
- Cyberkriminalität,
- Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten,
- Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt,
- Vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung,
- illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe,
- Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
- Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen,
- illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände,
- Betrug,
- Erpressung und Schutzgelder-Erpressung,
- Nachahmung und Produktpiraterie,
- Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit,
- Fälschung von Zahlungsmitteln,
- illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern,
- illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen,
- Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen,
- Vergewaltigung,
- Brandstiftung,
- Verbrec